Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hubertus Analytik GmbH

  1. Allgemeines – Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Die nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Verpflichtungen bzw. Geschäftsverbindungen der Hubertus Analytik GmbH, FN 392446 b, Rizzistraße 1/I, 9800 Spittal an der Drau (hiernach als das „Unternehmen“ bezeichnet) gegenüber dem Auftraggeber (hiernach als der/die jeweilige VertragspartnerIn beziehungsweise der/die KäuferIn als “Kunde/Kundin” bezeichnet), soweit nicht durch andere Vereinbarungen eingeschränkt.

Die nachfolgend verwendeten Bezeichnungen wie Kunde, Auftraggeber, Versender und dergleichen umfassen selbstverständlich gleichermaßen beide Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung bzw. auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten daher im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen benötigen der schriftlichen Zustimmung der Hubertus Analytik GmbH.

Die AGB gelten u.a. mit der Abgabe eines Bestellauftrages für eine Analyse durch den Kunden als angenommen; eine vollständige Auflistung der Möglichkeiten der Annahme dieser AGBs durch den Kunden ist weiter unten angeführt. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam.

Die AGB sind auf der Website der Hubertus Analytik GmbH unter der Rubrik „AGB“ veröffentlicht und können jederzeit tagesaktuell abgerufen werden.

Der Kunde erklärt, die vorliegenden AGB (sowie die enthaltene Widerrufsbelehrung) gelesen und verstanden zu haben, mit ihnen einverstanden und an sie gebunden zu sein durch

  1. die Unterschrift auf dem Formular: Anforderung zu der von der Hubertus Analytik angebotenen Analytik
  2. den Kauf von Waren in einem Geschäft (Apotheke oder Hanfshop)
  3. die Bestellung einer Dienstleistung (schriftlich, mündlich oder fernmündlich)
  4. die Einsendung von Proben zur Analyse
  5. im Webshop durch das Anklicken “Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Wiederrufbelehrung gelesen und akzeptiert.”
  1. Aufträge

Angebote von Hubertus Analytik sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten nicht vor einer Auftragsbestätigung bzw. einer Bestätigung durch das Unternehmen, die auch mündlich erfolgen kann, als angenommen, es sei denn, dass das Unternehmen durch Tätigwerden auf Grund entsprechenden Auftrages oder sonst eindeutig zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen ist.

Aufträge können schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erteilt werden. Als Erteilung eines Analysenauftrages gilt weiters jegliche Art der Überbringung von Proben an die Hubertus Analytik GmbH, sofern dies aus der Beschaffenheit der Probe, der Adressierung oder Probenbezeichnung erkennbar ist. Somit kommt zwischen dem Auftraggeber und der Hubertus Analytik GmbH der Vertrag zustande und gilt als geschlossen, sofern der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von der Hubertus Analytik GmbH zum einen schriftlich durch Zusendung einer Bestätigung oder bei direkt übersendeten Proben konkludent durch die Probenuntersuchung angenommen wurde.

Der Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus der als Antwort von der Hubertus Analytik GmbH auf eine Kundenanfrage gesendete Bestätigung (das Datum der Auftragsbestätigung kann vom Datum des Vertragsabschlusses abweichen) bzw. Rechnung. Insbesondere gilt bei nicht schriftlich erteilten Aufträgen ein Auftrag lediglich in jenem Umfang als angenommen, als dieser von der Hubertus Analytik GmbH unter Zugrundelegung des erforderlichen Analyseumfanges entweder in einem Bestätigungsmail oder aber in den Begleitdokumenten zum Auftrag schriftlich festgelegt und bestätigt wurde.

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Auftrages müssen durch die Hubertus Analytik GmbH schriftlich festgehalten werden, um Bestandteil des den Änderungen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Weicht der Inhalt des Bestätigungs-Mails in Art und Umfang vom ursprünglichen Angebot des Labors bzw. dem Bestellauftrag des Kunden ab, so gilt die Bestätigung als neues und eigenständiges Angebot, ausgenommen, der Auftraggeber erhebt innerhalb von drei Tagen Einwand.

Falls Fristen für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden, d.h. entweder im Angebot oder in der Bestätigungs-Mail festgehalten sind.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist bei der Leistungserstellung durch Hubertus Analytik nicht geschuldet.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, steht dem Unternehmen das Recht zu, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.

  1. Information über das Rücktrittsrecht eines Verbrauchers gemäß § 11 FAGG

Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Auftrages außerhalb der Geschäftsräume der Hubertus Analytik GmbH oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Auftrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und kann vom Verbraucher innerhalb dieser Frist ohne Angaben von Gründen vom Vertrag formlos zurücktreten. Wenn die Hubertus Analytik GmbH vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, wünscht er ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist des § 11 FAGG und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung das Rücktrittsrecht vom Vertrag gemäß § 11 FAGG verliert.

Abgesehen von Verbrauchergeschäften ist ein Rücktritt vom Vertrag nur aus wichtigen Gründen zulässig. Als wichtige Gründe dieser AGB wird insbesondere angesehen:

  1. Bei Verzug der Hubertus Analytik GmbH: Die Hubertus Analytik ist dazu berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Bei Verzug des Auftraggebers im Falle einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages für die Hubertus Analytik GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Hubertus Analytik GmbH zum Rücktritt berechtigt.

Ist die Hubertus Analytik GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar. Das Gleiche gilt bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Die Hubertus Analytik GmbH hat sich in diesem Fall die ersparten Aufwendungen im Sinne des § 1168 ABGB anrechnen zu lassen. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind die bis zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung von der Hubertus Analytik GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.

  1. Transport-, Einfuhr- und Zollvorschriften, Ausfuhrbestimmungen

Der Kunde/Versender der Probe (insbesondere der Hanfproben) ist dafür verantwortlich, dass die Probe allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen sämtlicher beteiligter Länder entspricht.

Der Kunde hat bei der Versendung von Proben an das Labor von Hubertus Analytik die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Ziellandes zu beachten und einzuhalten.

Dem Kunden obliegt das alleinige Risiko für sämtliche Folgen, welche aus seinen rechtswidrigen Handlungen infolge von

  • unzulässigem Warenversand in das Ausland
  • Nichtbeachtung von Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften)
  • falscher oder unzureichender Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere
  • Nichtbeachtung geltender Ausfuhrbestimmungen usw.

resultieren.

Ebenso gilt dies für Schäden, welche dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz: entstehen, wenn die versendete Ware von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird.

Bei der Versendung von Wasserproben hat der Kunde die hierfür relevanten Aspekte bei der Probenentnahme (ausschließliche Verwendung der durch Hubertus Analytik zur Verfügung gestellten Behältnisse) und Versendung lt. Probenbegleitschein zu berücksichtigen. So müssen Proben, bei denen mikrobiologische Untersuchungen erforderlich sind, auf schnellstmöglichem Wege und so versendet werden, dass sie unbedingt an einem Montag oder Dienstag im Labor eintreffen. Erreicht die Probe das Labor an einem späteren Wochentag (Mittwoch, Donnerstag oder Freitag) kann eine mikrobiologische Analyse aus organisatorischen Gründen nicht mehr durchgeführt werden.

  1. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung

Die Anlieferung der Proben erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bzw. Kunden. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial unter Beachtung von der Hubertus Analytik GmbH erteilten Anweisungen sachgemäß verpackt sein. Je nach Art und Beschaffenheit sind die Proben unter entsprechenden Transportbedingungen und in ausreichender Menge einzusenden, sodass eine unverfälschte Untersuchung möglich ist (zB. schnellstmöglicher Versand und gekühlter Transport bei Trinkwasserproben, die eine mikrobakteriellen Untersuchung bedürfen; Beachtung der geforderten Mindestmengen bei einzelnen Probenmaterialien, Beachtung der Repräsentativität bei der Probenentnahme, Berücksichtigung der Hygienebestimmungen bei der Probenentnahme usw.).

Der Kunde ist für eine geeignete Anlieferung der zu analysierenden Probe und der Materialien, die zum Zweck einer Analyse übermittelt werden, verantwortlich. Wenn und soweit nicht anders schriftlich vereinbart, besteht keine Verantwortlichkeit der Hubertus Analytik GmbH, falls es zu einem Verlust oder einem Schaden an einer Probe auf dem Transportweg kommt. Der Kunde ist ausschließlich und jederzeit für die Sicherheit, die Verpackung und Versicherung der Probe von der Absendung bis zur Anlieferung in die Räumlichkeiten der Hubertus Analytik GmbH verantwortlich.

Nicht verbrauchtes oder verarbeitetes Probenmaterial wird, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, mindestens 1 Monat nach Beendigung der Prüfung bzw. Analyse aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Proben unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften entsorgt. Im Übrigen findet eine Rücksendung oder Herausgabe an den Kunden nicht statt.

Bei Wasserproben erfolgt keinerlei Aufbewahrung; hier werden Reste unmittelbar nach der Analyse vernichtet.

Auch Transportgefäße, Gebinde oder sonstiges Transportmaterial werden den Kunden nicht rückerstattet.

  1. Durchführung der Analyse, Qualitätssicherung

Die Hubertus Analytik GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt. Nach Möglichkeit werden gesetzlich genormte oder andere allgemein anerkannte Analyseverfahren angewendet. Die Hubertus Analytik GmbH ist berechtigt, fachlich gerechtfertigte Änderungen an den Verfahren vorzunehmen. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss der Hubertus Analytik GmbH bereits bei der Angebotsanfrage mitgeteilt werden. Die Hubertus Analytik GmbH hat das Recht, die Durchführung von Analysen abzuweisen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer Aussagekraft sind.

Hubertus Analytik GmbH ist ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Labor und nicht akkreditiert. Als solches dienen die als Ergebnis der Laboranalysen generierten Analysenzertifikate bzw. Prüfberichte der Information der Kunden, nicht aber als Gutachten. Mit der Auftragserteilung bzw. der Bestellung einer Laborleistung durch den Kunden, erklärt sich derselbe damit einverstanden bzw. akzeptiert das Analysenzertifikat als Prüfbericht zu Informationszwecken.

Ohne das Vorliegen einer abweichenden Vereinbarung umfassen erteilte Aufträge nicht die Verpflichtung des Unternehmens zur Abgabe von Auskünften, Rat oder ähnlichen Stellungnahmen. Soweit das Unternehmen solche Stellungnahmen dennoch abgibt, sind diese als unverbindliche Anregungen zu verstehen. Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, bei mündlichen Stellungnahmen, die für ihn von erheblicher Bedeutung sind oder als Grundlage für wesentliche Entscheidungen dienen sollen, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Andernfalls kann er sich auf die Verbindlichkeit der Stellungnahme nicht berufen.

Das Unternehmen ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Subunternehmer oder sonst geeignet erscheinender Dritter zu bedienen. Bedient sich das Unternehmen bei einer Leistungserfüllung eines Subunternehmens, so muss der Kunde über diese Tatsache informiert sein; die Identität des Subunternehmens muss dem Kunden dabei allerdings nicht offengelegt werden. Für die Richtigkeit der Ergebnisse der Partnerunternehmen übernimmt die Hubertus Analytik GmbH keinerlei Haftung, ebenso nicht für das Einhalten von vereinbarten bzw. angegebenen Terminen und Fristen. Zudem übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für den Transport bzw. Versand der Probenmaterialien von der Hubertus Analytik GmbH zum Partnerunternehmen.

  1. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen

In den vom Unternehmen angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten. Anders auf der Homepage bzw. im Web-Shop – in den dort angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bereits inkludiert bzw. entsprechend ausgewiesen. Bei sonstigen Preisauskünften und -informationen kann das Unternehmen sowohl Netto- als auch Brutto-Preise anführen, wobei im Zweifelsfall die Umsatzsteuer in den angegebenen Preisen noch nicht enthalten und somit vom Kunden gesondert zu zahlen ist.

In den Rechnungen des Unternehmens wird die Umsatzsteuer separat ausgewiesen.

Die Preise der routinemäßig zu erbringenden Leistungen (Analysen) sind tagesaktuell auf unserer Homepage bzw. im Web-Shop ersichtlich. Sollten die auf der Homepage angegebenen Preise nach Auftragserteilung geändert werden, so gelten die bei Auftragserteilung gültigen Preise als vereinbart. Soweit es sich nicht um Routineleistungen handelt, werden die Preise der Leistungen gesondert nach einem festgelegten Berechnungsschlüssel erstellt und dem Kunden auf Wunsch mit einem verbindlichen Angebot übermittelt.

Ein einmal gewährter Rabatt begründet keinen Rechtsanspruch in Bezug auf weitere Ermäßigungen oder Rabatte.

Im Preis der Ware (HanfCheck Box und Box zur Trinkwasseranalyse) sind keine Versandkosten für den Versand der Analysen-Pakete mit den Probenzugssets vom Labor an den Kunden enthalten; diese hat bis zu einem Bestellwert von 50 Euro grundsätzlich der Kunde zu tragen. Das Unternehmen verrechnet dem Kunden hierfür die für den Versand tatsächlich aufgewendeten Kosten. Ab einem Bestellwert von 50 Euro übernimmt für einen Versand in die beiden Zielländer Österreich und Deutschland Hubertus Analytik GmbH die Transportkosten für die Analyseboxen vom Labor zum Kunden. Ist der Versand in ein anderes als diesen beiden genannten Ländern erforderlich, sind diese Versandkosten auch vom Empfänger zu zahlen. Die Höhe der jeweiligen Versandkosten in andere Zielländer werden im Rahmen des Bestellvorganges im Webshop ermittelt

Der Versand des Probenmaterials vom Kunden an das Labor ist in jedem Fall vom Kunden selbst zu zahlen.

Der Auftraggeber hat der Hubertus Analytik GmbH bei Auftragserteilung eine Rechnungsadresse bekannt zu geben. Zusätzlich kann die Adresse mittels einer E-Mail- Adresse ergänzt werden. Die Rechnungslegung kann elektronisch oder auf postalischem Wege an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse erfolgen.

Soweit das Unternehmen analytische Dienstleistungen erbringt, werden die Prüfberichte dem Kunden grundsätzlich per E-Mail und mit einer elektronischen Signatur versehen übermittelt. Die Analysenzertifikate der Hubertus Analyitk GmbH werden als „PDF“ digital signiert und via E-Mail an eine vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse (bzw. Datenbank) übermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm genannte E-Mail Postfach bzw. die Datenbank regelmäßig auf neue E-Mails zu prüfen, den Zugang eines Prüfberichtes mittels email umgehend zu bestätigen und beim Unternehmen nachzufragen, sofern ein Prüfbericht nicht innerhalb des hierfür üblichen Zeitraums eingeht. Dem Unternehmen steht es frei, die Prüfberichte dem Kunden auch auf eine andere Weise (Brief, im Kundenportal etc.) zu übermitteln. Im Fall der Bekanntgabe einer Postanschrift wird dem Kunden auf Wunsch auch ein schriftlicher Bericht der Hubertus Analytik GmbH auf postalischem Weg an die bekannt gegebene Adresse versendet.

  1. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Mahnspesen

Der Kunde schuldet dem Unternehmen das in der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung oder sonst vereinbarte Entgelt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Übermittlung der Rechnung erfolgt nach Wahl des Unternehmens postalisch oder per E-mail an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder in sonstiger elektronischer Form. Das Unternehmen trifft keine Verantwortung, wenn die angegebene E-Mail-Adresse inkorrekt oder das elektronische Postfach des Kunden bzw. Empfängers voll ist.

Das Unternehmen akzeptiert folgende Zahlarten:
Barzahlung, Bankomatzahlung und Überweisung.

Grundsätzlich ist bei Hubertus Analytik GmBH eine Vorauszahlung erforderlich.  Das Unternehmen ist somit berechtigt, die Leistungserbringung davon abhängig zu machen, dass das zu zahlende Entgelt vollumfänglich als Vorleistung bezahlt wird. Erfolgt dies nicht binnen angemessener Zeit, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten.

Im Einzelfall kann das Unternehmen von einer Vorauszahlung aber auch absehen.

Wählt ein Kunde die Zahlungsart Überweisung, so muss die Zahlung innerhalb von sieben Kalendertagen ab dem Zugang der Bestellbestätigung erfolgen. Erst nach (vollständigem) Zahlungseingang auf dem Konto des Unternehmens erfolgt die Herausgabe eines Analysenzertifikates.

Die Zahlung der von der Hubertus Analytik GmbH ausgestellte Rechnung muss nach Erhalt der Rechnung (Netto ohne Abzug) auf das von der Hubertus Analytik GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung erfolgen.

Bei Zahlungsverzug eines Kunden ist das Unternehmen berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % p.a., bei Unternehmern: 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

  1. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- beziehungsweise Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Verpackung, Geruch etc).

  1. Beschwerden

Beschwerden und Rückfragen über die von der Hubertus Analytik GmbH durchgeführten Analysen bzw. deren Ergebnisse können mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich an die Hubertus Analytik GmbH gerichtet werden. Sie müssen das Unternehmen allerdings innerhalb einer 1-monatigen Frist nach Ausstellung des Analysenzertifikats erreichen, da infolge der Vernichtung des Probenmaterials nach 1 Monat eine spätere Nachkontrolle nicht mehr möglich ist.

Das Unternehmen kann im Falle von Beschwerden durch den Kunden von demselben auch eine schriftliche Darstellung der Beanstandungen innerhalb der genannten Frist von 1 Monat nach Erhalt des Liefergegenstandes oder des Analyseergebnisses verlangen. Anderenfalls (nach Ablauf der Frist oder bleibt die geforderte schriftliche Beschwerdedarstellung aus) gilt der Liefergegenstand oder das Leistungsergebnis vom Kunden als mangelfrei angenommen.

Die Hubertus Analytik GmbH prüft die Berechtigung der Beschwerde durch Nachvollziehung des Aktes. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerdebehandlung. Im Falle der Strittigkeit von Ergebnissen bietet die Hubertus Analytik GmbH – soweit möglich – die Wiederholung der Prüfung bei einer weiteren akkreditierten Stelle an. Im Falle der Bestätigung der von der Hubertus Analytik GmbH ermittelten Ergebnisse sind die Kosten für die Wiederholungsprüfung und der zusätzliche Aufwand vom Auftraggeber zu tragen.

  1. Schutz der Arbeitserzeugnisse, Vertraulichkeit, Datenverarbeitung:

Die Hubertus Analytik GmbH stellt dem Auftraggeber alle Ergebnisse, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten werden, zur Verfügung. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht gesetzlich anders geregelt – vertraulich behandelt.

Für die Abwicklung der Aufträge ist die Hubertus Analytik GmbH verpflichtet, persönliche und wirtschaftliche Daten des Auftraggebers (elektronisch oder in schriftlicher Form) zu speichern und zum Zwecke der Berichtserstellung und Rechnungslegung zu verarbeiten. Mit der Auftragserteilung ist somit eine Zustimmung zur Verwendung der Daten für den vorgenannten Zweck erteilt. Details über die gespeicherten Daten können der Website der Hubertus Analytik GmbH unter dem Link ‚Datenschutz‘ entnommen werden. Ein Antrag auf Löschung der Daten kann jederzeit von der betroffenen Person gestellt werden. Die Daten werden gelöscht, wenn keine direkten oder indirekten gesetzlichen Verpflichtungen zur Beibehaltung der Daten mehr bestehen.

Die Hubertus Analytik GmbH gibt keine Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person bzw. des Auftraggebers weiter.

  1. Anonymität

Bezüglich der HanfCheck Box gewährleistet die Hubertus Analytik GmbH, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht wird, absolute Anonymität. Dies gelingt mithilfe eines mehrstelligen Zahlencodes sowie einem zusätzlichen Sicherheitscode, der sich in der HanfCheck Box beiliegend befindet. Mithilfe dieses mehrstelligen Zahlencodes können die Analyseergebnisse auf der Website https://hubertus-analytik.at online unter „Analysenzertifikate“ anonym abgerufen werden. Die Hubertus Analytik GmbH unterliegt bei Grenzwertüberschreitungen nicht der Meldepflicht.

  1. Rechtswahl

Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Hubertus Analytik GmbH gilt ausschließlich österreichisches Recht; als zuständiges Gericht für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Hubertus Analytik GmbH vereinbart.