Die Grundlagen unserer Zusammenarbeit

AGB von Hubertus Analytik

Allgemeines – Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Für alle vertraglichen Verpflichtungen der Hubertus Analytik GmbH (hiernach als das „Unternehmen“ bezeichnet) gegenüber dem Auftraggeber (hiernach als der/die jeweilige VertragspartnerIn beziehungsweise der/die KäuferIn als “Kunde/Kundin” bezeichnet) gelten, soweit nicht durch andere Vereinbarungen eingeschränkt, die nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen benötigen der schriftlichen Zustimmung der Hubertus Analytik GmbH. Die AGB gelten mit der Abgabe der Bestellung der Ware durch den Kunden als angenommen. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam.

Die AGB sind auf der Website der Hubertus Analytik GmbH unter der Rubrik „AGB“ veröffentlicht und können jederzeit tagesaktuell abgerufen werden.

Der Kunde erklärt, die vorliegenden AGB (sowie die enthaltene Widerrufsbelehrung) gelesen und verstanden zu haben, mit ihnen einverstanden und an sie gebunden zu sein durch

  1. Unterschrift auf dem Formular: Anforderung zu der von der Hubertus Analytik angebotenen Analytik
  2. den Kauf von Waren in einem Geschäft (Apotheke oder Hanfshop)
  3. Bestellung einer Dienstleistung (schriftlich, mündlich oder fernmündlich)
  4. Einsendung von Proben zur Analyse
  5. Im Webshop durch Anklicken “Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Wiederrufbelehrung gelesen und akzeptiert.”

Aufträge

Aufträge können schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erteilt werden. Als Erteilung eines Analysenauftrages gilt jegliche Art der Überbringung von Proben an die Hubertus Analytik GmbH, sofern dies aus der Beschaffenheit der Probe, der Adressierung oder Probenbezeichnung erkennbar ist. Somit kommt zwischen dem Auftraggeber und der Hubertus Analytik GmbH der Vertrag zustande und gilt als abgeschlossen, sofern der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von der Hubertus Analytik GmbH zum einen schriftlich durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder bei direkt übersendeten Proben konkludent durch die Probenuntersuchung angenommen wurde.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus der von der Hubertus Analytik GmbH erstellten Auftragsbestätigung (das Datum der Auftragsbestätigung kann vom Datum des Vertragsabschlusses abweichen). Insbesondere gilt bei nicht schriftlich erteilten Aufträgen ein Auftrag lediglich in jenem Umfang als angenommen, als dieser von der Hubertus Analytik GmbH unter Zugrundelegung des erforderlichen Analyseumfanges entweder in der Auftragsbestätigung oder aber in den Begleitdokumenten zum Auftrag schriftlich festgelegt und bestätigt wurde.

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Auftrages müssen durch die Hubertus Analytik GmbH schriftlich festgehalten werden, um Bestandteil des den Änderungen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Weicht die Auftragsbestätigung in Art und Umfang vom ursprünglichen Angebot ab, so gilt die Auftragsbestätigung als neues und eigenständiges Angebot, ausgenommen, der Auftraggeber erhebt innerhalb von drei Tagen Einwand.

Falls Fristen für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese  schriftlich vereinbart wurden, d.h. entweder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten sind.

Information über das Rücktrittsrecht eines Verbrauchers gemäß § 11 FAGG

Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Auftrages außerhalb der Geschäftsräume der Hubertus Analytik GmbH oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Auftrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und kann der Verbraucher innerhalb dieser Frist ohne Angaben von Gründen vom Vertrag formlos zurücktreten. Wenn die Hubertus Analytik GmbH vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, wünscht er ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist des § 11 FAGG und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung das Rücktrittsrecht vom Vertrag gemäß § 11 FAGG verliert.

Abgesehen von Verbrauchergeschäften ist ein Rücktritt vom Vertrag nur aus wichtigen Gründen zulässig. Als wichtige Gründe dieser AGB wird insbesondere angesehen:

  1. Bei Verzug der Hubertus Analytik GmbH: Die Hubertus Analytik ist dazu berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Bei Verzug des Auftraggebers im Falle einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages für die Hubertus Analytik GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Hubertus Analytik GmbH zum Rücktritt berechtigt.

Ist die Hubertus Analytik GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar. Das Gleiche gilt bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Die Hubertus Analytik GmbH hat sich in diesem Fall die ersparten Aufwendungen im Sinne des § 1168 ABGB anrechnen zu lassen. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind die bis zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung von der Hubertus Analytik GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.

Transport-, Einfuhr- und Zollvorschriften, Ausfuhrbestimmungen

Der Kunde/Versender der Probe (insbesondere der Hanfproben) ist dafür verantwortlich, dass die Probe den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Der Kunde hat bei Bestellungen die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Ziellandes zu beachten und einzuhalten.

Dem Kunden obliegt alleine das Risiko für alle hier angeführten Folgen:

  • unzulässiger Warenversand in das Ausland
  • Nichtbeachtung von Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhr-vorschriften)
  • Falsche oder unzureichende Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere
  • Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen

Ebenso gilt dies für Schäden, welche dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz entstehen, wenn die versendete Ware von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird.

Probenanlieferung und Probenaufbewahrung

  1. Die Anlieferung der Proben erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial unter Beachtung von der Hubertus Analytik GmbH erstellten Anweisungen sachgemäß verpackt sein.
  2. Der Kunde ist für eine geeignete Anlieferung der zu analysierenden Probe und der Materialien, die zum Zweck einer Analyse übermittelt werden, verantwortlich. Wenn und soweit nicht anders schriftlich vereinbart, besteht keine Verantwortlichkeit der Hubertus Analytik GmbH, falls es zu einem Verlust oder einem Schaden an einer Probe auf dem Transportweg kommt. Der Kunde ist ausschließlich und jederzeit für die Sicherheit, die Verpackung und Versicherung der Probe von der Absendung bis zur Anlieferung in die Räumlichkeiten der Hubertus Analytik GmbH verantwortlich.
  3. Die Proben werden, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, mindestens 3 Monate nach Beendigung der Prüfung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Proben unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften entsorgt.

 

 

Durchführung der Analyse, Qualitätssicherung

Die Hubertus Analytik GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt. Nach Möglichkeit werden gesetzlich genormte oder andere allgemein anerkannte Analyseverfahren angewendet. Die Hubertus Analytik GmbH ist berechtigt, fachlich gerechtfertigte Änderungen an den Verfahren vorzunehmen. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss der Hubertus Analytik GmbH bereits bei der Angebotsanfrage mitgeteilt werden. Die Hubertus Analytik GmbH hat das Recht, die Durchführung von Analysen abzuweisen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer Aussagekraft sind.

Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen

In den angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht erhalten, diese ist vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.

Die Preise der routinemäßig zu erbringenden Leistungen (Analysen) sind in einem Leistungsverzeichnis festgehalten. Sollten die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Preise nach Auftragserteilung geändert werden, so gelten die bei Auftragserteilung gültigen Preise als vereinbart. Soweit es sich nicht um Routineleistungen handelt, werden die Preise der Leistungen gesondert nach einem festgelegten Berechnungsschlüssel erstellt und dem Kunden auf Wunsch mit einem verbindlichen Angebot übermittelt.

Ein einmal gewährter Rabatt begründet keinen Rechtsanspruch in Bezug auf weitere Leistungen.

Der Preis der Ware (HanfCheck Box und WasserCheck Box) enthält keine Versandkosten, diese hat der Kunde zu tragen. Das Unternehmen verrechnet dem Kunden die für den Versand tatsächlich aufgewendeten Kosten sowie einen angemessenen Regiekostenaufschlag.

Der Auftraggeber hat der Hubertus Analytik GmbH bei Auftragserteilung eine Rechnungsadresse bekannt zu geben. Zusätzlich kann die Adresse mittels einer E-Mail- Adresse ergänzt werden. Die Rechnungslegung kann elektronisch oder auf postalischem Wege an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse erfolgen.

Die Analysenzertifikate der Hubertus Analyitk GmbH werden als „PDF“ digital signiert und via E-mail an eine vom Auftraggeber bekannt gegebene E-mail-Adresse (bzw. Datenbank) übermittelt. Im Fall der Bekanntgabe einer Postanschrift wird ein schriftlicher Bericht der Hubertus Analytik GmbH auf postalischem Weg an die bekannt gegebene Adresse versendet.

Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Mahnspesen, Stornogebühren

Das Unternehmen akzeptiert folgende Zahlarten:
Barzahlung, Bankomatzahlung und Überweisung.

Wählt ein Kunde die Zahlungsart Überweisung, so hat er innerhalb von sieben Kalendertagen ab dem Zugang der Bestellbestätigung zu zahlen. Erst nach (vollständigem) Zahlungseingang auf dem Konto des Unternehmens erfolgt die Herausgabe eines Analysenzertifikates.

Das Unternehmen behält sich im Einzelfall das Recht vor, nur gegen Vorauskasse zu beliefern.

Die Zahlung der von der Hubertus Analytik GmbH ausgestellte Rechnung muss nach Erhalt der Rechnung (Netto ohne Abzug) auf das von der Hubertus Anayltik GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung erfolgen.

Bei Zahlungsverzug eines Kunden ist das Unternehmen berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % pa, bei Unternehmern: 9 % pa über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahnspesen (25 €) zu entrichten.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Terminabsage (24h) werden 50% Stornogebühr verrechnet.

Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- beziehungsweise Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Verpackung, Geruch etc).

Beschwerden

Beschwerden und Rückfragen über die von der Hubertus Analytik GmbH durchgeführten Analysen bzw. deren Ergebnisse können mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich an die Hubertus Analytik GmbH gerichtet werden. Die Hubertus Analytik GmbH prüft die Berechtigung der Beschwerde durch Nachvollziehung des Aktes. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerdebehandlung. Im Falle der Strittigkeit von Ergebnissen bietet die Hubertus Analytik GmbH – soweit möglich – die Wiederholung der Prüfung bei einer weiteren akkreditierten Stelle an. Im Falle der Bestätigung der von der Hubertus Analytik GmbH ermittelten Ergebnisse sind die Kosten für die Wiederholungsprüfung und der zusätzliche Aufwand vom Auftraggeber zu tragen.

Schutz der Arbeitserzeugnisse, Vertraulichkeit, Datenverarbeitung:

Die Hubertus Analytik GmbH stellt dem Auftraggeber alle Ergebnisse, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten werden, zur Verfügung. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht gesetzlich anders geregelt – vertraulich behandelt.

Für die Abwicklung der Aufträge ist die Hubertus Analytik GmbH verpflichtet, persönliche und wirtschaftliche Daten des Auftraggebers (elektronisch oder in schriftlicher Form) zu speichern und zum Zwecke der Berichtserstellung und Rechnungslegung zu verarbeiten. Mit der Auftragserteilung ist somit eine Zustimmung zur Verwendung der Daten für den vorgenannten Zweck erteilt. Details über die gespeicherten Daten können der Website der Hubertus Analytik GmbH entnommen werden. Ein Antrag auf Löschung der Daten kann jederzeit von der betroffenen Person gestellt werden. Die Daten werden gelöscht, wenn keine direkten oder indirekten gesetzlichen Verpflichtungen zur Beibehaltung der Daten mehr bestehen. Die Hubertus Analytik GmbH gibt keine Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person bzw. des Auftraggebers weiter.

Anonymität

Bezüglich der HanfCheck Box gewährleistet die Hubertus Analytik GmbH, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht wird, absolute Anonymität. Dies gelingt mithilfe eines mehrstelligen Zahlencodes sowie einem zusätzlichen Sicherheitscode, der sich in der HanfCheck Box beiliegend befindet. Mithilfe dieses mehrstelligen Zahlencodes können die Analyseergebnisse auf der Website https://hubertus-analytik.at online unter „Analysenzertifikate“ anonym abgerufen werden. Die Hubertus Analytik GmbH unterliegt bei Grenzwertüberschreitungen nicht der Meldepflicht.

Rechtswahl

Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Hubertus Analytik GmbH gilt ausschließlich österreichisches Recht, als zuständiges Gericht für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Hubertus Analytik GmbH vereinbart.